Allgemeine Geschäftsbedingungen solarbalkon.at

  1. Angebot/Vertragsabschluss

    1. Unsere Angebote sind verbindlich. Wir versprechen gute Qualität aller Produkte und unser bestes Bemühen, den Kunden vertragsgemäß zufrieden zu stellen.

    2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

    3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns darzulegen: So können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind solche Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.

  2. Geltung

    1. Diese AGB gelten zwischen der Sopy Networld e.U. FN324889d HG Wien und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das ggstdl Rechtsgeschäft, sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

    2. Es gilt die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage www.solarbalkon.at.

    3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.

    4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

    5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

  3. Preise

    1. Preisangaben sind nicht als Pauschalpreis zu verstehen.

    2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag nicht gedeckt sind, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.

    3. Alle Preisangaben gelten zzgl Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.

    4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.

  4. Zahlung

    1. Ein Entgelt ist, sofern nicht anders vereinbart, zur Gänze bei Vertragsabschluss fällig. Wir weisen besonders auf unser aktuelles Angebot zur Teilzahlung hin: Anzahlung bei Bestellung, Restzahlung bei Lieferung.

    2. Skontoabzug bedarf ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

    3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.

    4. Ggü Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, 9,2% Punkte über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Ggü Verbrauchern berechnen wir Zinsen i.H.v. 4% über dem Basiszinssatz.

    5. Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten, ggü Verbrauchern als Kunden aber nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.

  5. Mitwirkungspflichten des Kunden

    1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt, sobald der Kunde alle technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.

    2. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei uns erfragt werden.

    3. Kommt der Kunde der Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.

    4. Der Kunde hat erforderliche Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden (z.B. Anmeldung beim Netzbetreiber) auf seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.

    5. Der Kunde haftet dafür, dass technische Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dgl in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand und mit den von uns herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibel sind. Eine fachbezogene Überprüfung der Elektroinstallation kann erforderlich sein, zB bei alten Installationen.

  6. Gefahrtragung

    1. Für Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware an Verbraucher gilt § 7b KSchG.

    2. Auf unternehmerische Kunden geht die Gefahr über, sobald wir den Kaufgegenstand, das Material oder das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, selbst anliefern oder an einen Transporteur übergeben.

    3. Der unternehmerische Kunde wird sich gegen dieses Risiko entsprechend versichern. Wir verpflichten uns, eine Transportversicherung über schriftlichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abzuschließen. Der Kunde genehmigt jede verkehrsübliche Versandart.

    4. Der Verbraucher als Kunde wird bzgl Gefahrenübergang von uns hiermit hingewiesen auf die Wahrnehmung seiner Obliegenheit, allfällige bestehende oder künftige Versicherungen (zB Haushalt/Glasbruch/Sturm/Hagel) über die Photovoltaik zu informieren, um wenn gewünscht einen Versicherungsschutz auch in diesem Bereich zu gewährleisten.

  7. Annahmeverzug

    1. Gerät der Kunde länger als 4 Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen o.ä.), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung ihm zuzurechnender Umstände gesorgt, die eine Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir sie im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung in angemessener Frist nachbeschaffen.

    2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns handelsübliche Lagergebühr zusteht.

    3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

    4. Die Geltendmachung höherer Schäden ist zulässig. Ggü Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

  8. Eigentumsvorbehalt

    1. Von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

    2. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung des unternehmerischen Kunden bereits jetzt als an uns abgetreten.

    3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, Vorbehaltsware herauszuverlangen. Ggü Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn die rückständige Leistung des Verbrauchers seit mind. 6 Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mind. 2 Wochen erfolglos gemahnt haben.

    4. Der Kunde hat uns von der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.

    5. Wir sind berechtigt, zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware soweit für den Kunden zumutbar nach angemessener Vorankündigung zu betreten.

    6. Notwendige und zur Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.

    7. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes führt nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn dies ausdrücklich erklärt wird.

    8. Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir ggü unternehmerischen Kunden freihändig bestmöglich verwerten.

    9. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen darf der Leistungs-/Kaufgegenstand weder verpfändet, sicherungsübereignet oder sonstwie mit Rechten Dritter belastet werden. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen

  9. Leistungsausführung

    1. Zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderung der Leistungsausführung gilt als vorweg genehmigt.

    2. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zur Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.

    3. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb kürzerer Zeit, ist das eine Vertragsänderung. Dadurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung Mehrkosten auflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.

    4. Sachlich (z.B. Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

  10. Beschränkung des Leistungsumfanges

    1. Im Rahmen von Montage- und Instandsetzungsarbeiten können Schäden (a) an bereits vorhandenen (Rohr-)Leitungen, Geräten als Folge nicht erkennbarer (zB baulicher) Gegebenheiten oder Materialfehler des vorhandenen Bestands (b) bei Stemmarbeiten in bindungslosem Mauerwerk entstehen. Solche Schäden sind von uns nur zu verantworten, wenn wir diese schuldhaft verursacht haben.

    2. Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen besteht nur sehr beschränkte und den Umständen entsprechende Haltbarkeit.

    3. Vom Kunden ist bei behelfsmäßiger Instandsetzung umgehend fachgerechte Instandsetzung zu veranlassen.

  11. Geistiges Eigentum

    1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben geistiges Eigentum der Hersteller.

    2. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Zur-Verfügung-Stellung einschließlich nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

    3. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

  12. Widerruf

    1. Widerrufsrecht: Jeder Kunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ab Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen den Kauf eines Gerätes (= den Kaufvertrag) zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Verbraucherin/der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer Tätiger Dritter den Besitz an dem Gerät erlangt.

    2. Um das Widerrufsrecht auszuüben, musst nur eine eindeutige Erklärung (per E-Mail oder Brief) mit dem Entschluss das Widerrufsrecht auszuüben, an uns übermittelt werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.

    3. Folgen des Widerrufs: Im Falle des Widerrufs muss der Kunde das Gerät unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Abgabe der Widerrufserklärung, unversehrt an den Absender zurücksenden. In diesem Fall muss der widerrufende Kunde die Rücksendekosten tragen.

    4. Rückzahlung: Bei allen Zahlungsarten (außer Überweisung) werden keine weiteren Informationen benötigt. Der Betrag wird automatisch erstattet. Wurde das Gerät per Überweisung bezahlt, benötigen wir die Bankverbindung (Kontoinhaber, IBAN & BIC), um eine Rück-Erstattung vorzunehmen. Ihre Bankverbindung geben Sie bitte in der Widerrufserklärung an.

    5. Brauchen Sie Hilfe bei der Rücksendung, geben Sie auch das bitte in der Widerrufserklärung an: Wir helfen gerne. Bitte senden Sie die Geräte in der Originalverpackung zurück.

    6. Ihr Gerät funktioniert nicht? Hier greift Gewährleistung wie in dieser AGB bei Punkt 13 beschrieben. Kontaktieren Sie bitte unser Kundenservice oder rufen Sie +43 681 107 911 45.

  13. Gewährleistung

    1. Es gilt die gesetzliche Gewährleistung.

    2. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden 1 Jahr ab Übergabe.

    3. Behebung vom Kunden behaupteter Mängel stellt kein Anerkenntnis vom Kunden behaupteter Mängel dar.

    4. Zur Mängelbehebung sind uns vom Kunden zumindest 2 Versuche einzuräumen.

    5. Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.

    6. Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.

    7. Mängel am Liefergegenstand, die der Kunde nach der Lieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind uns unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Übergabe schriftlich anzuzeigen.

  14. Haftung

    1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, zB wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund technischer Besonderheiten.

    2. Ggü unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

    3. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen 2 Jahren gerichtlich geltend zu machen.

    4. Wir haften nicht für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Wir haften auch nicht bei Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.

    5. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlosse Schadenversicherung (zB Haftpflicht, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung u.a.) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (zB höhere Prämie).

  15. Salvatorische Klausel

    1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.

    2. Wir, ebenso wie der unternehmerische Kunde, verpflichten uns jetzt schon, gemeinsam als redliche Vertragsparteien eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

  16. Allgemeines

    1. Es gilt österreichisches Recht

    2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

    3. Erfüllungsort ist der Sitz der Sopy Networld e.U. in A-1160 Wien.

    4. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dessen Wohnsitz im Inland ist, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher den gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

Stand September 2022