Behörden-Kram

Anzeige-Pflicht und Voraussetzungen für ev. finanzielle Förderung

Solarstrom Anzeigepflicht VOR Errichtung

KLEINE Fotovoltaikanlagen bis zu einer bestimmten Größe (verschieden je Bundesland) sind genehmigungsfrei, aber VOR Errichtung ist überall eine Errichtungsanzeige an die zuständige Bau-Behörde dh an die Gemeinde nötig. UNSERE Fotovoltaikanlagen mit Balkon-Montage sind in Österreich überall genehmigungsfrei, nur die Meldepflicht / Anzeigepflicht besteht natürlich.

Bei Fotovoltaikanlagen mit Speicher muss man vor Aufstellung die Angabe der Kapazität, der Batterietechnologie sowie eine planliche Darstellung des Aufstellungsortes bekannt geben.

Die Schutzmaßnahmen, besonders der Leitungsschutz und die OVE-Richtlinie R20 sind einzuhalten. UNSERE Fotovoltaikanlagen halten alle diese nötigen Bestimmungen ein.

Die Inbetriebnahme der Fotovoltaikanlage on-grid = im Netzbetrieb muss auch dem Netzbetreiber 2 Wochen VOHER schriftlich angezeigt werden.

Falls Sie eine PV-Kleinsterzeugungsanlage (unter 0,8 kVA, das entspricht ca. 800 Watt peak, Bezeichnung meist Steckerfertiges Solarmodul oder Balkonmodul) an Ihr Wohnungsstromnetz anschließen, ist der Netzzutritt gesetzlich vereinfacht, die Anmeldungen bei der Behörde und beim Netzbetreiber können meist mit EINEM Formular gemeinsam erfolgen, und die planliche Darstellung des Aufstellungsortes entfällt. Alle UNSERE LightMate Balkon und Garten sowie SolMate Balkon und Garten Fotovoltaikanlagen sind solche Kleinsterzeugungsanlagen und daher auch vereinfacht anzumelden.

In Wien müssen Sie dazu nur ein Anmeldeformular bei der Wiener Netze GmbH ausfüllen, siehe https://www.wienernetze.at/kleinsterzeugungsanlagen bzw. https://www.wienernetze.at/photovoltaik.

Für die genauen und aktuellen Bestimmungen fragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde bzw in Ihrem Bundesland nach. Eine Übersicht der wichtisten Bestimmungen mit Stand Ende 2020 finden Sie hier in unserem Download-Bereich.

Voraussetzungen für ev. Förderung durch Behörden in Österreich: Bund / Land

 

Hier sehen Sie einige mögliche Förderungen (Land, Bund) im Rahmen unserer Produkt-Palette:

Entscheidend ist zunächst das Vorhandensein eines Einspeisungs-Zählpunktes. Ohne einen Zählpunkt gibt es keine Förderung.

Wenn Sie MIT einem Zählpunkt in Betrieb gehen, können Sie eine einmalige Förderung erhalten.

Für Photovoltaik-Panele gilt die Watt peak Leistung = Leistungs-Spitze: 250 € je 1 kWp oder 30% der Herstellungskosten, es wird beides berechnet und das Geringere bezahlt.

Für Strom-Speicher gilt das Speichervolumen = maximale Speicher-Kapazität: 500 € je 1 kWh oder 30% der Herstellungskosten, es wird beides berechnet und das Geringere bezahlt.

Bei unseren Solar Kleinst-Produkten ist ein Einspeisungs-Zählpunkt NICHT zwingend nötig.

Wenn Sie OHNE Zählpunkt in Betrieb gehen, gelten bis 800 W = 0,8 kWp Leistung die leichteren Gesetzes-Auflagen, und unsere patentierte Steuerung erledigt automatisch fast alles Nötige für Sie.

Im offline = lnselbetrieb unterliegen Sie nur den Sicherheits- und Elektro-Schutzverpflichtungen.

Im on grid = Netzbetrieb können wir die Meldepflichten (Behörde, Netzbetreiber) für Sie erledigen.

Wenn Sie später ev. weitere (Dach-, Garten-, Fassaden-) Flächen solar nutzen wollen und überlegen, dazu einen Zählpunkt herstellen zu lassen, empfehlen wir Ihnen dies VOR Inbetriebnahme unseres Kleinst-Stromkraftwerkes zu tun.

So können Sie ev. sofort alle diversen staatlichen Förderungen nutzen.

Weitere Hinweise:

Anlagen, die nicht von einer befugten Fachkraft errichtet werden, erhalten keine Förderung. Unser Angebot an Sie: Wir können mit unseren befugten Fachkräften Ihre Solarstromanlage für Sie errichten. Ein vorgeschriebenes Prüf-Protokoll Formular finden Sie als Beispiel auch hier in unserem Download-Bereich.

Über 0,8 kWp W MÜSSEN Sie Einspeise-Strommengen messen. Unsere Kleinsterzeugungsanlagen liefern weniger als 0,8 kWp, daher besteht KEINE Pflicht zur Strommengen-Zählung.

Falls Sie dennoch Ihre Einspeise-Strommengen messen wollen und dazu einen Zählpunkt einrichten: Ihr Netzbetreiber ist verpflichtet, Ihren Strom abzunehmen und zu bezahlen. Ab 5 kWp Einspeise-Strommenge kann man ev 10-13 Jahre Tarif-Förderung iHv dzt ca. 4-8 Ct / KWh beantragen.

Kleinsterzeugungsanlagen, daher auch UNSERE, erhalten KEINE Einspeis-Tarifförderung. und werden daher ggf. nur zum (täglich schwankenden) marktüblichen Tarif bezahlt.

Für die genauen und aktuellen Bestimmungen fragen Sie bitte bei Ihrem Netzbetreiber nach. Eine Grob-Kalkulation für verschiedene Solarstrom-Erzeugungsvarianten finden Sie auch hier in unserem Kalkulations-Bereich.